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   OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17   

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OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17 (https://dejure.org/2019,16377)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.04.2019 - 2 A 558/17 (https://dejure.org/2019,16377)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. April 2019 - 2 A 558/17 (https://dejure.org/2019,16377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 28 Abs. 2 SächsVerf Art. 82 ff. GG Art. 19 Abs. 4 SächsVerf Art. 38 Satz 1 SächsSchulG § 21 SächsSchulG § 24 SächsSchulG § 4a SächsSchulG § 4b
    Fortsetzungsfeststellungsinteresse am Mitwirkungsentzug für eine Oberschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Dresden, 06.04.2017 - 5 K 760/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    beglaubigte Abschrift Az.: 2 A 558/17 5 K 760/15.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. April 2017 - 5 K 760/15 - wird zurückgewiesen.

    6 Nach Wiederaufruf des vorliegenden Verfahrens wies das Verwaltungsgericht die Klage, mit der die Klägerin die Feststellung beantragt hat, dass die Ziffern 2 bis 8 des Bescheids des Beklagten vom 20. Mai 2011 rechtswidrig waren, mit Urteil vom 6. April 2017 - 5 K 760/15 - ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. April 2017 - 5 K 760/15 - zu ändern und festzustellen, dass Ziffern 2 bis 8 des Bescheids des Beklagten vom 20. Mai 2011 rechtswidrig waren.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Dabei kann sich die diskriminierende Wirkung aus dem Verwaltungsakt selbst, den Umständen seines Erlasses, seiner Begründung oder seinem Vollzug ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 38.12 -, juris Rn. 16; Urt. v. 21. März 2013, NVwZ 2013, 1550 Rn. 15; Beschl. v. 11. November 2009, NVwZ-RR 2010, 154, 155; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 113 Rn. 137).

    Darüber hinaus müssen die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 38.12 -, juris Rn. 13).

    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 38.12 -, juris Rn. 19, 21).

  • OVG Sachsen, 10.11.2011 - 2 B 194/11

    Widerruf der Mitwirkung, Klassenstufe, Schulschließung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Die Beschwerde der Klägerin wies der Senat mit Beschluss vom 10. November 2011 (Az.: 2 B 194/11) zurück.

    14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden - 5 K 337/11 und 5 K 4121/14 - sowie - 5 L 395/11 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - 2 B 194/11 - sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden im vorliegenden Verfahren und die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

    Die Beschwerde der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 10. November 2011 - 2 B 194/11 - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Das Verfahren darf nach Prüfungsmaßstab, - umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 15, 16; Kammerbeschl. v. 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 82, 83; BVerwG, Urt. v. 4. November 2010, BVerwGE 138, 102 Rn. 29 ff.).

    Das Grundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz gibt weder einen Anspruch auf eine "richtige" Entscheidung noch darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung, hier des Mitwirkungswiderrufs für die Klassen 5 und 6, sowohl während des laufenden Schuljahres als auch noch nach dessen Ablauf gerichtlich verfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2010 a. a. O., Rn. 33).

  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Auf eine darüber hinausgehende, einer Rehabilitation zugängliche Grundrechtsposition, wie sie dem Einzelnen zum Schutz vor Eingriffen in seine Freiheitssphäre durch die öffentliche Gewalt zusteht, kann sich die Klägerin nicht berufen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 -, juris Rn. 20, 21).

    26 Abgesehen davon, dass die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 38 Satz 1 SächsVerf auf juristische Personen des öffentlichen Rechts und damit auch auf Gemeinden grundsätzlich keine Anwendung findet (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 -, juris Rn. 20, 21), verlangt Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 38 Satz 1 SächsVerf eine Ausweitung des Tatbestandsmerkmals des berechtigten Feststellungsinteresses über die einfachrechtlich konkretisierten Fallgruppen des berechtigten rechtlichen, ideellen oder wirtschaftlichen Interesses hinaus ohnehin nur bei Eingriffsakten, die sonst wegen ihrer typischerweise kurzfristigen Erledigung regelmäßig keiner gerichtlichen Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten.

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Mit Beschluss vom 19. November 2014 (BVerfGE 138, 1 ff.) erklärte das Bundesverfassungsgericht § 23a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SchulG für mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit er die Schulnetzplanung für Grund- und Mittelschulen betrifft.

    Zu den mit der Schulträgerschaft verbundenen Aufgaben gehört neben der kommunalen Schulverwaltung als weisungsfreier Pflichtaufgabe (§ 21 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 2 SächsSchulG), die - gemäß § 21 Abs. 3, § 24 SächsSchulG unter Mitwirkung des Freistaats Sachsen zu treffende - Entscheidung, ob eine Schule eingerichtet, fortgeführt oder aufgehoben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2014, BVerfGE 138, 1 Rn. 65, 67).

  • VG Dresden, 28.02.2013 - 5 K 337/11

    Verwaltungsgericht legt Regelungen zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Gegen dessen Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus mit Bescheid vom 20. Dezember 2010 erhob die Klägerin Klage zum Verwaltungsgericht Dresden (Az.: 5 K 337/11).

    14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden - 5 K 337/11 und 5 K 4121/14 - sowie - 5 L 395/11 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - 2 B 194/11 - sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden im vorliegenden Verfahren und die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

  • VG Dresden, 22.01.2015 - 5 K 4121/14

    Verwaltungsgericht hebt Genehmigung des Schulnetzplanes für den Landkreis Görlitz

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Daraufhin hob das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 22. Januar 2015 (Az.: 5 K 4121/14) den Genehmigungsbescheid vom 20. Dezember 2010 auf.

    14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden - 5 K 337/11 und 5 K 4121/14 - sowie - 5 L 395/11 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - 2 B 194/11 - sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden im vorliegenden Verfahren und die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    In ihrem öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis ist die Gemeinde Träger öffentlicher Gewalt und somit keine im Sinne des Grundrechtsschutzes eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtung; sie kann daher nicht Grundrechtsträger oder Grundrechtsbegünstigter sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 1967, BVerfGE 21, 362, 369 ff.; Beschl. v. 7. Juni 1977, BVerfGE 45, 63, 78 f.; Beschl. v. 6. Juli 1982, BVerfGE 61, 82, 100 ff.; Quecke/Schaffarzik, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, § 1 Rn. 33 f.; Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 2 Rn. 40 ff.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17
    Das Verfahren darf nach Prüfungsmaßstab, - umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 15, 16; Kammerbeschl. v. 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 82, 83; BVerwG, Urt. v. 4. November 2010, BVerwGE 138, 102 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09

    Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90

    Amtshaftungsanspruch - Versagung einer Spielhallenerlaubnis - Enteignungsgleicher

  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 2 B 248/10

    Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, bauliche Besonderheiten, Schulweg,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 2 A 560/17
    Die dagegen gerichteten Klagen der Klägerin (Az.: 9 K 6146/12 und 9 K 7811/13) wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 12. Januar 2017 ab; die Anträge der Klägerin auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschlüssen vom 18. Juni 2018 (2 A 558/17 und 2 A 559/17) ab.

    Insbesondere ist es nicht Bestandteil der dem Beigeladenen von der Beklagten erteilten Baugenehmigung vom 18. Juli 2012 zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Stalls in Wohnraum geworden, die der Klägerin gegenüber unanfechtbar geworden ist, nachdem ihre hiergegen gerichtete Klage vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 12. Januar 2017 (9 K 6146/12) abgewiesen und ihr Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 18. Juni 2018 (2 A 558/17) abgelehnt worden ist.

  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 A 1106/19

    Kopfnoten; Jahreszeugnis der Klasse 9 und Halbjahreszeugnis der Klasse 10 der

    Diese hat indessen bereits in den dem vorliegenden Hauptsacheverfahren vorausgegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stattgefunden.45 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 15, 16; Kammerbeschl. v. 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 82, 83; BVerwG, Urt. v. 4. November 2010, BVerwGE 138, 102 Rn. 29 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 30. April 2019 - 2 A 558/17 -, juris Rn. 25 ff.), wird ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach - wie hier - § 123 VwGO den sich aus Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 38 Satz 1 SächsVerf ergebenden Anforderungen dann gerecht, wenn es die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt.
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